Ich möchte gern das Unterrichtsfach wechseln bzw. ein anderes Instrument erlernen. Ist das möglich?
Ja, das ist möglich. Ein Wechsel kann jedoch nur zum Schuljahresende bzw. Schulhalbjahr erfolgen – unter der Voraussetzung, dass es freie Kapazitäten im gewünschten Fach gibt.
Wie geht es nach meiner Anmeldung weiter?
Nach unserer Eingangsbestätigung per E-Mail stehen Sie bzw. Ihr Kind zunächst auf einer Warteliste. Wir bitten Sie um Geduld, da wir eine hohe Anzahl von Anfragen haben und es bei einigen Instrumenten bzw. Angeboten zu längeren Wartezeiten kommen kann (teilweise bis zu einem Jahr oder länger).
Ich habe mich bzw. mein Kind bei der Lehrkraft abgemeldet/mündlich gekündigt und es werden immer noch Gebühren abgebucht. Warum?
Eine Abmeldung/Kündigung muss immer per E-Mail (ohne Unterschrift möglich) an schuelerbuero@hskd.de oder per Post erfolgen.
Bis wann muss ich den Unterrichtsvertrag gekündigt haben?
Eine Kündigung muss bis zum 31. Mai oder 30. November eines Schuljahres bei uns eingegangen sein, um zum jeweiligen Schulhalbjahr wirksam zu werden.
Ich habe eine Frage zur Elementarstufe (Baby-/Piepmatzkurse, Musikalische Früherziehung, Instrumentenkarussell). An wen kann ich mich wenden?
Ihre Fragen zum Vertrag, den Entgelten etc. beantworten wir gern telefonisch unter 0351 82826-47 oder per E-Mail an scheibner.anja@hskd.de.
Ihre Fragen zu freien Plätzen, den Unterrichtsorten und -zeiten senden Sie bitte an kern.kerstin@hskd.de.
Warum wurde von meinem Bankkonto eine Gebühr für Juli oder August abgebucht, obwohl aufgrund der Sommerferien in diesen Monaten kein Unterricht stattgefunden hat?
Für alle unbefristet laufenden Verträge gilt: Sie zahlen ein Schuljahresentgelt, das sich auf 12 Monate verteilt (gerechnet vom Schuljahresbeginn im August bis zum Schuljahresende im Juli des darauffolgenden Jahres). Deshalb wird auch im Juli und August das Entgelt abgebucht.
Bei allen neu abgeschlossenen Verträgen wird das Entgelt ab dem 1. Tag des Unterrichts berechnet.